Glas-
versicherung

Vorsicht, zerbrechlich…

Glas ist zerbrechlich, das weiß jeder.
Aber haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie und Ihren Betrieb zukommen wenn Ihr Glas (z. B. eine Scheibe in Ihrem Schaufenster) zerstört wird? Sie benötigen dann schnell Geld, denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.


Schadenbeispiele aus der Praxis

Erfolglose Ermittlungen

Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Boutique-Besitzer feststellen, nachdem er das Schaufenster seines Ladens eines Morgens vollkommen zerstört vorfand. Mittels eines Pflastersteines wurde in der vorange gangenen Nacht die Schaufensterscheibe ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.600 € geschätzt.

Klassiker

Durch Temperaturunterschiede und dem damit verbundenen Dehnungsverhalten von Glasscheiben treten oft Risse auf, welche den  Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche
Erfahrung musste auch ein Dachdeckerbetrieb machen, der mittels eines verglasten Vorbaus verschiedene Ziegelarten bewirbt. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Die neue PC-Anlage

Bei dem Vorhaben, eine neue PC-Ausstattung in die Büroräume des Arbeitgebers zu bringen, hinterließen die Mitarbeiter des Juweliers teure Spuren. Bei der Durchquerung des Ladenlokals stolperte einer der beiden Angestellten und stürzte in eine größere Ausstellungsvitrine, die dabei komplett zerstört wurde. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

Unwetter

Die Lichtkuppel einer Produktionshalle wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte der Glasscheiben musste mit Hilfe einer Hebebühne ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe wurde auf 6.500 € geschätzt.


Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.


Was ist versichert?

Am Gebäude:
Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von

    • Fenstern
    • Türen
    • Balkonen
    • Terrassen
    • Wänden
    • Wintergärten
    • Veranden
    • Loggien
    • Wetterschutzvorbauten
    • Dächern

Im Gebäude/Mobiliar:
Glasscheiben und -platten von

    • Bildern
    • Schränken
    • Vitrinen
    • Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
    • Innentürverglasungen

Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:

    • Scheiben und Platten aus Kunststoff
    • Platten aus Glaskeramik
    • Glasbausteine
    • Profilgläser
    • Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff
    • Aquarien
    • Terrarien
    • Leuchtreklame
    • Bleiverglasungen

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.


Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

    • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
    • Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind“ werden.
    • Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen, Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, also die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.


Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt.

Größere Glasscheiben (über 6-8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.


Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.


Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasscheiben sind nur ein Teil des Betriebsgebäudes und der Betriebseinrichtung. Mauerwerk, Dach und die komplette Einrichtung (Vorräte, Maschinen, usw.) stellen große Werte dar, die es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotenzial durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Betriebsgebäude- und eine Geschäftsinhaltsversicherung.