Geschäftsinhaltsversicherung
Büros und Praxen
Bevor es zu spät ist
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig hoch in kaufmännische und technische Büroeinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Einbruch und Vandalismus in einem Zoo- und Angelgeschäft
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren.
Weiterhin werden die PCs im Büro zerstört.
Brand in Gemischtwarenhandel
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, kamen auf den Besitzer 10 Tage Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen
an der Einrichtung hinzu.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Was ist versichert?
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte, sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Vorsatz
- grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
- Krieg
- Kernenergie
- In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
- In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
- In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
- In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau
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Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
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Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
- Aufräum- und Abbruchkosten – aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
- Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
- Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine spezielle Elektronikversicherung.