Betriebsunterbrechungs-
versicherung

Ihre Kosten laufen weiter!

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden bzw. im schlimmsten Fall kommt zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.


Schadenbeispiele aus der Praxis

Sturm deckt Lagerdach ab

Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach einriss, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.

Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft

In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt sowie Ware nachbestellt wurden, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes und u. a. zu erheblichen Gewinneinbußen durch das entgangene Weihnachtsgeschäft.


Für wen ist die Versicherung?

Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler


Was ist versichert?

Gewinnminderung und -Ausfall , nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten


Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch

    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    • Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
    • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
    • Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:

    • Vorsatz
    • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
    • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:

    • Sengschäden
    • Überspannungsschäden
    • Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
    • Rückstau

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.


Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zu Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und
Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.


Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.


Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung kann eine, den Krankheitsfall von Firmenlenkern mit abdeckende Alternative darstellen. Eine Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung oder ggf. eine Betriebsschließungsversicherung ergänzen den Versicherungsschutz. Des Weiteren ggf. eine Warenkreditversicherung und Sonderformen der Betriebsunterbrechungsversicherung, wie z. B. Maschinen-BU, Tierseuchen-BU, Transport-BU, Filmausfallversicherung u. ä.