Betriebs- und Produkthaftungsversicherung
Für andere Mitdenken zahlt sich aus.
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Unachtsamkeit
Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.
Montagefehler
Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.
Für wen ist die Versicherung?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.
Was ist versichert?
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres ersicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpfl icht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der ertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpfl ichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschine
- Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die nicht dem betriebsspezifi schen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
- reine Vermögensschäden
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland ergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.