Gesetzliche
Krankenversicherung

Meine Krankenkasse wird schon helfen…

Basis-Absicherng durch den Staat

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen da der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Das medizinisch Notwendige wird, bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien, von allen gesetzlichen Versicherern bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail, es lohnt sich.

Die Grundlagen

Rund 90 Prozent der Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 4.575 Euro (oder 54.900 Euro im Jahr / Stand 2015), sind Sie zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt, oder als beruflich Selbstständiger, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

Seit 2009 gilt der allgemeine Beitragssatz

Seit dem 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 14,6 Prozent vom jeweiligen Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht allerdings nicht aus, um die Ausgaben der Versicherer zu decken. Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben, den allein der Arbeitnehmer zahlen muss. Verlangt der Versicherer beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,1 %, behält der Arbeitgeber 8,4 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % an den Krankenversicherer. Ihre Familie ist in der Regel mitversichert

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige. Hinzu kommen, abhängig vom Versicherer, Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne, oder mit nur geringem Einkommen, sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert. Dies sit bei einer privaten Krankenversicherung anders. Hier wird für jedes Familienmitglied einen eigener Beitrag verlangt.

Wir geben Ihnen die Grundlagen für Ihre Entscheidung zum Krankenversicherungsmodell.

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